für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.
Hiermit verpflichten sich alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Rahmen ihrer sportlichen Tätigkeit,
- einzugreifen, wenn in dem Umfeld gegen die Verhaltensregeln verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte und Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
- die Verhaltensregeln auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.
- dem persönlichen Empfinden der anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor den persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
- jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine sportliche Entwicklung zu fördern.
- sportliche Angebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- / jugendgerechte Methoden einzusetzen.
- den vom Verein anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen.
- das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
- den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
- Vorbild für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein.
- die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
- eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.